20.10.2022
Verwendung der Antigen Schnelltests
Dem Testkonzept (Stand: 20.10.2022) unserer Schule
ist die Verwendung der Antigen- Schnelltests zu entnehmen.
31.03.2022
Änderung des Testkonzepts der Schule
Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler/innen,
03.03.2022
Drei Testtage
01.03.2022
Präsenzpflicht
27.01.2022
Nach den Winterferien
20.01.2022
Winterferien und Zeugnisse
17.01.2022
Bis zum Beginn der Winterferien...
03.01.2022
Selbsttest für erhöhte Sicherheit
20.12.2021
Im neuen Jahr
13.11.2021
Sehr geehrte Eltern,
mit dem Gesetzes- und Verordnungsblatt vom 12.November 2021 ist in den Schulen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske
laut § 24 Absatz 5 für alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal und für alle Besucher festgelegt worden.
S. Specker
06.11.2021
Die Testtage Montag, Mittwoch und Freitag bleiben bis auf Widerruf.
04.10.2021
Hygiene- und Testkonzept ab dem 19.09.2021
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen, liebe Schüler,
im Laufe dieser Woche erhalten alle Kinder 5 zusätzliche Schnelltests für die Herbstferien. 4 Schnelltests sind für die Herbstferien und ein Schnelltest für den ersten Testnachweis nach den Herbstferien.
Bei der Testung in den Herbstferien handelt es sich um eine „Soll“-Regelung. Dies bedeutet gleichzeitig, dass alle SuS den Testnachweis für Aktivitäten in den Ferien nutzen können, es aber der Schule gegenüber nicht nachweisen müssen.
Diese Vorgehensweise soll dazu beitragen, dass nicht nach den Herbstferien verstärkt infizierte SuS in die Schulen zurückkehren.
Sabine Specker
22.08.2021
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
ab Montag, den 23.08.2021 entfällt die Verpflichtung zum Tragen der Mund-
Nasen-Bedeckung für alle Kinder. Während der Fahrt mit dem Bus zum Schwimmunterricht besteht weiterhin die Tragepflicht.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Specker
Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler/innen,
das MBJS gibt bekannt:
"Ab 16. Juni gilt:
Keine Maskenpflicht (mehr) für Schülerinnen und Schüler in Grundschulen. Die Testpflicht gilt in Schulen weiterhin – unabhängig von der Inzidenz.
Das besagt die neue Umgangsverordnung, die die bisherige Eindämmungsverordnung ablöst."
Die weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Brief, der sich an alle Erziehungsberechtigten und an alle Schüler/innen richtet.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Specker
16.06.2021
Hinweise zum Schulbetrieb ab dem 31. Mai 2021
Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler/ innen,
wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die volle Präsenz für Grundschulen ab 31.Mai 2021 in der Stadt Brandenburg an der Havel keine Gültigkeit hat, da der Inzidenzwert vom gestrigen Tag 51,3 betrug. Entsprechend der Entwicklung des Inzideswertes in der Stadt kommt es zur Präsenz nach Stundentafel frühestens ab dem 07. Juni 2021. Ich werde darüber gesondert informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Specker
Brandenburg, 27.05.2021, 15.15 Uhr
Testpflicht ab dem 19.04.2021
Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler/innen,
ab Montag, den 19.04.2021 setzen wir die Testpflicht mit folgenden Festlegungen um:
Jeden Montag und jeden Donnerstag werden die Kinder von ihrer Lehrerin der ersten Unterrichtsstunde um 07.45Uhr (Zweitklässler um 08.45Uhr) vom Schulhof abgeholt. Erst nach Vorlage der Bescheinigung über eine aktuelle Negativtestung erfolgt der Einlass ins Schulgebäude. Das gilt auch für alle Kinder der Notbetreuung.
S. Specker
Teststrategie des MBJS
(Stand: 10.04.2021)
Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler/innen,
zur Umsetzung der Teststrategie des MBJS ab 19.04.2021 befinden sich im Anhang der Elternbrief der
Ministerin und die Anlagen 2 und 4. Die Selbsttests wurden geliefert.
Alle am Präsenzunterricht teilnehmenden Schüler/innen erhalten in dieser Woche
von der Klassenlehrerin nach Vorlage der von Ihnen ausgefüllten Anlage 4
ihre Selbsttests zur Durchführung im häuslichen Bereich.
S. Specker
Schulorganisation
(Stand: 10.04.2021)
Liebe Eltern, liebe Schüler/innen,
für die Fortführung des Wechselmodells von Präsenz- und Distanzlernen finden
Sie zu Ihrer Information im Anhang einen Auszug der Durchführungsbestimmungen.
Laut MBJS soll darauf verwiesen werden, dass Schüler/innen, die nicht am Distanzlernen
teilnehmen, keinen Anspruch auf Wiederholung der Jahrgangsstufe haben.
S. Specker
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