Georg - Klingenberg - Schule

 

montessoriorientierte Grundschule mit offenem Ganztag 

 

 

20.10.2022

Verwendung der Antigen Schnelltests

 

Dem Testkonzept (Stand: 20.10.2022) unserer Schule

ist die Verwendung der Antigen- Schnelltests zu entnehmen. 

 


 

 31.03.2022

Änderung des Testkonzepts der Schule

 

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler/innen,

 
ab Montag, den 4. April 2022, entfallen die Pflicht zum Tragen einer Maske im Innen- und Außenbereich der Schule und alle Abstandsregeln.
 
Für Schüler/innen, die keinen Impf- oder Genesenennachweis gemäß § 2 Nummern 2 und 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen Ausnahmenverornung (https://www.gesetze-im internet.de/schausnahmv/BJNR612800021.htmi) führen können, gilt weiterhin, von Montag, den 4. April 2022, bis einschließlich Freitag, den 8. April 2022 (vor Beginn der Osterferien), von Montag, den 25. April 2022, bis einschließlich Freitag, den 29. April 2022 (Schutzwoche nach den Osterferien), dass dreimal in der Woche - am Montag, Mittwoch und Freitag - eine Bescheinigung über einen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest (Selbsttest) mit negativem Testergebnis vorgezeigt werden muss.
 
Ab Montag, den 2. Mai 2022, entfällt die Testpflicht ersatzlos. 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Sabine Specker

 

03.03.2022

Drei Testtage

 

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler/innen,
 
mit dem Dreizehnten Schreiben zur Schulorganisation gibt es ab dem 07.März 2022 die nächste Teständerung. 
Die Testtage Montag, Mittwoch und Freitag bleiben.
Jedes Kind zeigt in gewohnter Weise seinen aktuellen Negativtest oder den schuleigenen Ausweis vor.
Der Einlass erfolgt weiterhin jeden Tag über unseren Schulhof.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Sabine Specker

 


 

01.03.2022

Präsenzpflicht 

 

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler/innen,
 
ab Montag, den 7. März 2022, gilt für alle Schüler/innen wieder die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Sabine Specker

 Teständerung ab dem 14.02.2022
 
Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler/innen,
 
ab dem 14.Februar 2022 muss die Testung jeden Tag durchgeführt werden. Der Einlass erfolgt immer über unseren Schulhof. Jedes Kind zeigt in gewohnter Weise seinen aktuellen Negativtest vor. 
Zweifach geimpfte oder genesene Kinder erhalten am Donnerstag, den 10.02.2022 von der Klassenlehrerin einen schuleigenen Ausweis, um ihre Testbefreiung zu reglementieren und am Einlass vorzuzeigen. Diese Bescheinigung muss von den Eltern ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Klassenleiterin bestätigt mit ihrer Unterschrift die Angaben. Ich weise Sie darauf hin, dass bei der Beanspruchung der Testbefreiung Ihres Kindes keine weiteren Selbsttests von der Schule ausgeteilt werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Sabine Specker

 


 

 27.01.2022

Nach den Winterferien

 

Liebe Schüler/innen, sehr geehrte Eltern,
 
wir wünschen euch und Ihnen erholsame Winterferien. Auch ab Montag, dem 7. Februar gelten weiterhin die Regelungen zur Aussetzung der Präsenzpflicht. Bitte beachten Sie, dass nur mit einer vorherigen, schriftlichen Erklärung gegenüber der Schule das Fernbleiben Ihres Kindes als
entschuldigt dokumentiert wird.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Sabine Specker 
 

 

20.01.2022

Winterferien und Zeugnisse

 

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler/innen,
 
das erste Schulhalbjahr endet für alle Kinder mit der Zeugnisausgabe am 28.01.2022 in der 3.Unterrichtsstunde, so dass die Winterferien um 10:50Uhr starten. Die Zeugnisse von erkrankten Schülern oder Distanzlernenden liegen in der Zeit von 10.00Uhr bis 13.00Uhr im Sekretariat zur Abholung bereit.
 
Eltern, deren Kinder in den Winterferien den Hort besuchen, können 3 zusätzliche Selbsttests von der Schule erhalten. Bitte melden Sie Ihren Bedarf bei der Klassenlehrerin an.
Vom MBJS kam ein Schreiben an alle Eltern mit der Bitte um Kenntnisnahme. 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Sabine Specker

 


  

17.01.2022

Bis zum Beginn der Winterferien...

 

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler/innen,
 
bis zum Beginn der Winterferien gelten die Regelungen zur Aussetzung der Präsenzpflicht weiterhin. Bitte beachten Sie, dass nur mit einer vorherigen, schriftlichen Erklärung gegenüber der Schule das Fernbleiben Ihres Kindes als entschuldigt dokumentiert wird.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Sabine Specker 

 


 

03.01.2022

Selbsttest für erhöhte Sicherheit

 

Sehr geehrte Eltern, liebe SchülerInnen,
 
nach dem jetzigen Stand unseres Testkonzeptes vom 06.12.2021 (unter Formulare) benötigen wir einen Genesenennachweis von allen genesenen Kinder, um eine Befreiung von der Testpflicht zu erhalten. 
Aufgrund der angespannten Situation bitten wir Sie dennoch darum, die Kinder weiterhin zu testen. Geimpfte oder genesene Kinder, die mit der weiteren Testung die Sicherheit unserer Schule unterstützen und die Selbsttests fortführen, erhalten auch zukünftig Selbsttests von der Schule.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Sabine Specker

 


 

20.12.2021

Im neuen Jahr

 

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
 
wir wünschen Ihnen, euch und allen Familien Gesundheit, Erfolg und Freude im neuen Jahr 2022.
Nach den Weihnachtsferien werden die Reglungen zur Schulorganisation bis zum 19.Januar 2022 fortgesetzt.
  1. Für die Schüler/innen der Jahrgangsstufe 6 gilt die Präsenzpflicht.
  2. Schüler/innen der Jahrgangsstufen 1 bis 5 benötigen eine entsprechende schriftliche Erklärung ihrer Sorgeberechtigten, wenn sie dem Präsenzunterricht fernbleiben.
  3. Ohne schriftliche Erklärung gilt das Fernbleiben als unentschuldigt und wird auf dem Zeugnis vermerkt.
  4. Am Anfang der Woche werden in der App die Lernaufgaben hochgeladen. Ein Anspruch auf Distanzlernen besteht nicht.
  5. Bei der Erfüllung der Lernaufgaben während des Fernbleibens vom Präsenzunterricht besteht für Eltern eine Mitwirkungspflicht.
  6. Nach pädagogischen Kriterien wird die Leistungsbewertung fortgeführt.
  7. Die Lerninhalte des Rahmenlehrplans werden weiterhin umgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
 
Sabine Specker

 


 

13.11.2021 

Sehr geehrte Eltern, 

 

mit dem Gesetzes- und Verordnungsblatt vom 12.November 2021 ist in den Schulen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske 

laut § 24 Absatz 5 für alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal und für alle Besucher festgelegt worden.

 

S. Specker

 


 

06.11.2021

 

 Die Testtage Montag, Mittwoch und Freitag bleiben bis auf Widerruf. 

 


 

04.10.2021 

Hygiene- und Testkonzept ab dem 19.09.2021

 

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen, liebe Schüler,

 

im Laufe dieser Woche erhalten alle Kinder 5 zusätzliche Schnelltests für die Herbstferien. 4 Schnelltests sind für die Herbstferien und ein Schnelltest für den ersten Testnachweis nach den Herbstferien. 

Bei der Testung in den Herbstferien handelt es sich um eine „Soll“-Regelung. Dies bedeutet gleichzeitig, dass alle SuS den Testnachweis für Aktivitäten in den Ferien nutzen können, es aber der Schule gegenüber nicht nachweisen müssen.  

Diese Vorgehensweise soll dazu beitragen, dass nicht nach den Herbstferien verstärkt infizierte SuS in die Schulen zurückkehren.

 

Sabine Specker

 


 

22.08.2021

 

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

 

ab Montag, den 23.08.2021 entfällt die Verpflichtung zum Tragen der Mund-

Nasen-Bedeckung für alle Kinder. Während der Fahrt mit dem Bus zum Schwimmunterricht besteht weiterhin die Tragepflicht. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 Sabine Specker 

 


 Umgangsverordnung ab dem 16.06.2021

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler/innen,

 

das MBJS gibt bekannt:

"Ab 16. Juni gilt:

Keine Maskenpflicht (mehr) für Schülerinnen und Schüler in Grundschulen. Die Testpflicht gilt in Schulen weiterhin – unabhängig von der Inzidenz.

Das besagt die neue Umgangsverordnung, die die bisherige Eindämmungsverordnung ablöst."

Die weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Brief, der sich an alle Erziehungsberechtigten und an alle Schüler/innen richtet.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Specker

16.06.2021

 

 


 

Hinweise zum Schulbetrieb ab dem 31. Mai 2021

 

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler/ innen,

 

wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die volle Präsenz für Grundschulen ab 31.Mai 2021 in der Stadt Brandenburg an der Havel keine Gültigkeit hat, da der Inzidenzwert vom gestrigen Tag 51,3 betrug. Entsprechend der Entwicklung des Inzideswertes in der Stadt kommt es zur Präsenz nach Stundentafel frühestens ab dem 07. Juni 2021. Ich werde darüber gesondert informieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Sabine Specker

Brandenburg, 27.05.2021, 15.15 Uhr

 


 

Testpflicht ab dem 19.04.2021

 

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler/innen,

 

ab Montag, den 19.04.2021 setzen wir die Testpflicht mit folgenden Festlegungen um: 

Jeden Montag und jeden Donnerstag werden die Kinder von ihrer Lehrerin der ersten Unterrichtsstunde um 07.45Uhr (Zweitklässler um 08.45Uhr) vom Schulhof abgeholt. Erst nach Vorlage der Bescheinigung über eine aktuelle Negativtestung erfolgt der Einlass ins Schulgebäude. Das gilt auch für alle Kinder der Notbetreuung. 

S. Specker

 


 

 Teststrategie des MBJS

(Stand: 10.04.2021)

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler/innen,

 

zur Umsetzung der Teststrategie des MBJS ab 19.04.2021 befinden sich im Anhang der Elternbrief der

Ministerin und die Anlagen 2 und 4. Die Selbsttests wurden geliefert.

Alle am Präsenzunterricht teilnehmenden Schüler/innen erhalten in dieser Woche

von der Klassenlehrerin nach Vorlage der von Ihnen ausgefüllten Anlage 4

ihre Selbsttests zur Durchführung im häuslichen Bereich. 

 

S. Specker

 


 

Schulorganisation 

(Stand: 10.04.2021)

Liebe Eltern, liebe Schüler/innen,

 

für die Fortführung des Wechselmodells von Präsenz- und Distanzlernen finden

Sie zu Ihrer Information im Anhang einen Auszug der Durchführungsbestimmungen.

Laut MBJS soll darauf verwiesen werden, dass Schüler/innen, die nicht am Distanzlernen

teilnehmen, keinen Anspruch auf Wiederholung der Jahrgangsstufe haben.

 

S. Specker

 
 
 
 

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